Finden Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen

Step of 7

Wie viele Gesellschafter wird das Unternehmen haben?

Wie viele Geschäftsführer wird das Unternehmen haben?

Ist der Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter für Sie von Bedeutung?

Beabsichtigen Sie, in den nächsten 1–3 Jahren einen Kredit mit dem Unternehmen aufzunehmen oder Leasingverträge abzuschließen?

Ist Prestige für Ihre (zukünftigen) Kunden von Bedeutung und beabsichtigen Sie, mit dem Unternehmen hauptsächlich B2B Kunden in Deutschland zu gewinnen?

Beabsichtigen Sie, öffentliche Aufträge anzunehmen?

Wie viel Kapital steht den Gesellschaftern zur Verfügung, das sie bereit sind, in dieses Unternehmen zu investieren?

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Ergebnis

Aufgrund der von Ihnen eingegebenen Informationen empfehlen wir Ihnen die folgende Rechtsform für Ihr Unternehmen:

Rechtsformen in Deutschland

Rechtsformen in Deutschland – Die richtige Wahl ist entscheidend!

Das Wichtigste vor der Gründung einer deutschen Gesellschaft ist die Wahl der passenden Rechtsform. Eine voreilige oder nicht gründlich überlegte Entscheidung kann später erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

In Deutschland stehen mehr als 10 verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. In der folgenden Übersicht stellen wir die beliebtesten Rechtsformen vor und möchten damit bei der Wahl der idealen Gesellschaftsform helfen.

 

Kapitalgesellschaften:

Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass sie eigenständige juristische Personen sind, bei denen Eigentümer und Geschäftsführer unterschiedliche Personen sein können. Die Gesellschaft verfügt über eigenes Vermögen, das sie selbstständig verwalten kann. Für die Gründung sind ein Notar sowie die Eintragung beim Handelsgericht erforderlich, und das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital muss von den Gesellschaftern eingebracht werden.

 

GmbH

Eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland ist die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, abgekürzt GmbH. Diese Rechtsform entspricht im Wesentlichen der Limited oder Ltd. Die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH haften in der Regel nur beschränkt und nicht mit ihrem Privatvermögen für die möglichen Schulden der Gesellschaft. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein Gesellschafter einer GmbH persönlich haftbar gemacht werden kann.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR erforderlich, wovon mindestens 12.500 EUR tatsächlich in die Gesellschaft eingebracht werden müssen. Optimalerweise wird dieser Betrag direkt auf ein neu eröffnetes deutsches Geschäftskonto eingezahlt. Alternativ ist auch eine Sacheinlage möglich, was die Gründung jedoch komplizierter und teurer macht.

Company Registration

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist im Wesentlichen identisch mit der GmbH und wird daher umgangssprachlich oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Ihr Vorteil ist, dass sie bereits mit einem symbolischen Gründungskapital von 1 EUR gegründet werden kann. Bei der Gründung kann das sogenannte „Musterprotokoll“ verwendet werden, ein staatlich vorgegebenes Standard-Gesellschaftsvertrag. Damit lassen sich bis zu 60–80 % der Notarkosten sparen. Wichtig ist jedoch, dass die UG in erster Linie als Vorstufe zur GmbH gedacht ist. Dafür muss mindestens 25 % des Jahresüberschusses im Unternehmen verbleiben und darf nicht als Dividende ausgeschüttet werden. Hier erfahren Sie mehr über die Gründung einer UG in Deutschland.

 

AG

Die „Aktiengesellschaft“ (AG) ist eine deutsche Kapitalgesellschaft mit Aktien. Für ihre Gründung ist ein Mindestkapital von 50.000 EUR erforderlich. Wenige wissen, dass eine AG auch von nur einer Person gegründet werden kann. Da die Verwaltung einer AG juristische Kenntnisse erfordert und die Prozesse sehr komplex sind, empfiehlt sich diese Gesellschaftsform in der Regel nur, wenn das Unternehmen an die Börse gehen möchte.

 

 

 

Personengesellschaften:

Bei den Personengesellschaften liegt der Schwerpunkt – wie der Name schon sagt – nicht auf dem eingebrachten Kapital, sondern auf den handelnden Personen. Die Gesellschafter sind in der Regel auch die Geschäftsführer und haften persönlich und unbeschränkt für die möglichen Schulden des Unternehmens.

 

Einzelunternehmen

Obwohl das deutsche Einzelunternehmen („Einzelunternehmen“) üblicherweise in eine eigene Kategorie fällt, haben wir es hier der Übersichtlichkeit halber den Personengesellschaften zugeordnet. Der Inhaber ist zugleich Geschäftsführer und haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Gründung und Auflösung erfolgen schneller und einfacher als bei einer GmbH, UG oder AG. Beide Vorgänge bestehen aus einer einzigen behördlichen Meldung, die der Gründer selbst oder ein Bevollmächtigter vornehmen kann. In kleineren Städten erfolgt dies beim Rathaus, in größeren Städten beim „Ordnungsamt“.

 

GbR

Die GbR ist eine erweiterte Form des Einzelunternehmens, bei der mindestens zwei Personen zur Gründung erforderlich sind. Statistisch gesehen treten bei Unternehmern mit dieser Gesellschaftsform die meisten Konflikte auf. Der Grund: Jeder Gesellschafter hat volle Vertretungsbefugnis und haftet persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten – auch wenn er damit nichts zu tun hatte (z. B. bei der Aufnahme eines zusätzlichen Kredits). Ohne schriftlich fixierten Gesellschaftsvertrag enden Konflikte oft in Streit oder vor Gericht. Dies soll niemanden von der Gründung einer GbR abschrecken, doch es ist wichtig, die Geschäftspartner mit besonderer Sorgfalt auszuwählen. Am besten ist es, einen Vertrag aufzusetzen, der die wichtigsten und heiklen Punkte regelt. (Hinweis: Die persönliche Haftung kann dadurch jedoch nicht ausgeschlossen werden.)

 

KG

Die „Kommanditgesellschaft“ (KG) ist eine erweiterte Form der OHG. Für ihre Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Hier wird jedoch zwischen Komplementär und Kommanditist unterschieden. Während der Komplementär die Geschäftsführung übernimmt und persönlich für alle Schulden haftet, beschränkt sich die Haftung des Kommanditisten auf seine Einlage. Im Gegenzug erhält er eine Gewinnbeteiligung in der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe.