Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmen und GbR – Anleitung

Der wichtigste Gründungsschritt bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GbR ist die Gewerbeanmeldung. Nachdem diese Rechtsformen in der Regel keine notarielle Beurkundung benötigen und somit auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden, entsteht das Unternehmen mit der Anmeldung in das Gewerbeamt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie die Anmeldung richtig durchführen.

1. Zuständiges Gewerbeamt finden

Am einfachsten finden Sie das zuständige Gewerbeamt für Ihre Einzelforma oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mithilfe von einer Suchmaschine, z.B. Google. Bei der Suche, benutzen Sie den Suchbegriff „Gewerbeanmeldung in …“, wie z.B. „Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main“ oder „Gewerbeanmeldung in München“. Die richtige Internetseiten werden meistens direkt nach den Werbungen an der ersten Stelle angezeigt. Falls Sie unsicher sind, suchen Sie immer nach der offiziellen Internetseite der Stadt oder Gemeinde, in dem Sie Ihr Gewerbe anmelden möchten.

In kleineren Gemeinden befindet sich das Gewerbeamt meistens im Rathaus, während in größeren Städten eine Abteilung im Ordnungsamt dafür zuständig ist.

2. Formular ausfüllen und die Anmeldung persönlich, postalisch oder online vornehmen

Nachdem Sie das zuständige Gewerbeamt gefunden haben, müssen Sie noch das richtige Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. In welcher Form die Anmeldung möglich ist, hängt von der Stadt ab, wo Sie Ihre GbR gründen möchten. Früher war das nur in Papierform oder persönlich möglich. Heute bieten immer mehr Ämter auch Online-Gewerbeanmeldungen an. In Berlin sind die Anmeldegebühren sogar niedriger, wenn Sie die Anmeldung online vornehmen. In Bayern können Sie das Formular mithilfe eines Online-Assistenten ausfüllen. Das so generierte PDF-Dokument müssen Sie dann per Post an die Behörde verschicken. In meisten Fällen finden Sie den Link zum richtigen Formular direkt auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde unter dem Menüpunkt Gewerbeanmeldung.

Hier finden Sie direkten Link zu den Formularen meist gesuchter Städten und Bundesländer:

Formen der Gewerbeanmeldungen bei einer Einzelfirma, bzw. einer GbR:

Online: Derzeit ist das noch nicht in jeder Stadt möglich.

Per Post: Das Formular müssen Sie in diesem Fall selbst ausfüllen und an das Gewerbeamt schicken. Wichtig ist, dass Sie zum Antrag eine Ausweiskopie beifügen. Bei der Gründung eines Einzelunternehmens wird der Ausweis vom Inhaber benötigt, bei einer GbR von allen beteiligten GbR-Gesellschaftern.

Persönlich: Seit Corona ist die persönliche Anmeldung in den meisten Städten und Gemeinden nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der größte Vorteil bei dieser Variante besteht darin, dass Sie die Anmeldung sofort in die Hand bekommen und müssen nicht Tage oder sogar Wochen auf die Antwort der Behörde warten. Zum Termin müssen alle GbR-Gesellschafter entweder persönlich erscheinen oder jemanden bevollmächtigen.

Folgende Dokumente werden bei der persönliche Vorsprache benötigt:

  • Formular zur Gewerbeanmeldung (dies können Sie auch vor Ort erhalten)
  • Ausweise in Original aller Inhaber (bei Vollmacht reichen Kopien)
  • (Vollmacht, sofern nicht alle Beteiligten persönlich erscheinen)

 

Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen

Unabhängig davon, ob Sie die Gewerbeanmeldung Ihrer GbR auf dem traditionellen Formular anmelden oder online abwickeln, benötigen Sie immer die folgenden Daten:

Angaben zum Unternehmen:
Firmenname (entspricht dem Namen der Inhaber)
Anschrift des Firmensitzes
Anschrift der Betriebsstätte, die angemeldet werden soll, sofern vom Firmensitz abweichend

Angaben zu der geplanten Tätigkeit:
Auflistung der Tätigkeiten, die Sie mit der GbR ausüben möchten
Datum des Beginns der Tätigkeit
Ob die Aktivität erlaubnispflichtig ist
Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte

Angaben zu den Gesellschaftern:
Vor- und Nachname
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort
Staatsangehörigkeiten
Privatanschrift
Bei ausländischen Gesellschaftern: Aufenthaltserlaubnis

Gebühren bezahlen

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren sich stark zwischen den Gemeinden, liegen aber in der Regel zwischen 10-65 EUR. In den meisten Gemeinden ist die Anmeldung eines Einzelunternehmens oder einer GbR günstiger, als die Gewerbeanmeldung für eine Kapitalgesellschaft. In manchen Fällen kann das Gewerbeamt zusätzliche Unterlagen wie ein polizeliches Führungszeugnis oder einen Gewerbezentralregisterauskunft verlangen. Diese kosten zusätzlich um rund 13 EUR pro Dokument. Teurer wird es, wenn Sie eine Reisegewerbekarte, ein Gaststättenerlaubnis oder eine andere erlaubnispflichtige Tätigkeit, wie bspw. Transport registrieren möchten.

Wann müssen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung bezahlt werden?

Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GbR persönlich im zuständigen Gewerbeamt anmelden, müssen die Kosten direkt vor Ort bezahlt werden. Die Zahlung ist in der Regel mit Karte möglich, in kleineren Gemeinden kann aber nach wie vor vorkommen, dass Sie nur Bar bezahlen können. Wenn Sie das Gewerbe postalisch anmelden, erhalten Sie per Post eine Kostenrechnung, die Sie direkt danach bezahlen müssen. Bei verspäteten Zahlungen können Zusatzkosten durch Mahngebühren entstehen. Bei der Online-Gewerbeanmeldung auf der Internetseite der Stadt Berlin können Sie mit VISA oder MasterCard die fällige Gebühren bezahlen.

Mit dem Unternehmen starten

Sobald Sie die Gewerbeanmeldung in den Händen halten, können Sie mit der geschäftslichen Aktivität beginnen. Um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, haben wir für Sie weitere Lösungen:

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